Sind wir als Ausbildungsstätte nach der AHundV § 29 zugelassen?


Wir werden uns als Ausbildungsstätte für Assistenzhunde zulassen!





Übergangsregelung:

  1. Hunde, die bis zum 01.Juli 2023 die Ausbildung zum Assistenzhund begonnen haben und bis 01.Juli 2024 die Prüfung absolvieren, werden größtenteils nach der "alten" Gesetzgebung behandelt. Die Prüfung muss jedoch bei einem qualifizierten Prüfer erfolgen, diese sind hier einzusehen:

            Übersicht zu Prüfern und Prüferinnen für Assistenzhunde [PDF, 162KB]


2. Hunde, die nach dem 01. Juli 2023 die Ausbildung beginnen, werden nach der AHundV ausgebildet und geprüft. Diese dürfen nur bei zugelassenen Ausbildungsstätten oder fachlich verantwortlichen Personen (Assistenzhundetrainern), die von den Ausbildungsstätten beauftragt werden, ausgebildet werden.



Da wir uns als Ausbildungsstätte (erneut) zertifizieren lassen werden, können Sie sich unbesorgt an uns wenden und die Ausbildung beginnen!




Unter BMAS - Übersicht zu Prüfern und Prüferinnen für Assistenzhunde  finden Sie eine Liste, in der Prüfer und Prüferinnen angegeben werden. Bitte beachten Sie, dass diese Prüfer und Prüferinnen NICHT akkreditiert sind. Sie sind lediglich in der Übergangsfrist anerkannt und erfüllen die Anforderungen einer qualifizierten Prüfung, die Voraussetzung für die Anerkennung des Assistenzhundes über die Länderstellen, ist. Eine Garantie, dass diese Prüfer sich nach der AHundV als Ausbildungsstätte lassen, ist es nicht!