Anmeldebogen Assistenzhunde-Prüfung

Wie läuft eine Prüfung ab? Wie können Sie sich zur Prüfung anmelden?


Wir sind Prüfer nach der AHundV (Assistenzhundeverordnung)! Unsere Prüfungen werden innerhalb der Übergangsfrist (bis zum 30.Juni 2024) anerkannt. Danach muss eine Prüfung bei einem akkreditierten Prüfer erfolgen (die es bisher (Stand 12/2023)) noch nicht gibt!


Um sich bei uns zur Prüfung anzumelden, benutzen Sie bitte das Anmeldeformular oder schreiben Sie uns eine E-Mail an: vier-pfoten-foerstenreuth@t-online.de


Prüfung nach der AHundV:

Zur Prüfung muss der Mensch sich und seinen Hund bei einem Prüfer/Prüfstelle anmelden. Folgende Unterlagen müssen hierfür eingereicht werden

  1. Identitätsnachweis des Menschen (z. B. Personalausweis)
  2. Identitätsnachweis des Hundes (z. B. EU-Heimtierausweis)
  3. Der Hund muss mindestens 21 Monate alt sein
  4. Attest über die gesundheitliche Eignung des Hundes gemäß § 5 AHundV
  5. der Nachweis der konkret-individuellen Eignung nach § 10 AHundV (Schwerbehindertenausweis plus Feststellungsbescheid oder ein Bescheid eines Sozialleistungsträgers oder eine fachärztliche Bescheinigung
  6. eine Kopie des Ausbildungsnachweises nach § 12 Absatz 3 AHundV
  7. eine Übersicht der 5 benötigten Hilfeleistungen (beim Blindenführhund müssen alle Hilfeleistungen gezeigt werden)


Die Prüfung dient der Feststellung, ob das Ausbildungsziel erreicht ist und das Mensch-Hund-Team über die erforderlichen Kompetenzen verfügt, die zur tiergerechten Haltung und zum bedarfs- und tierschutzgerechten Einsatz eines Assistenzhundes erforderlich sind.


Die Prüfung findet als Einzelprüfung am Wohnort des Menschen statt.


Die Prüfung gliedert sich in 4 Teilbereiche

  1. Theoretische Überprüfung der Sachkunde als Fachgespräch (max. 30 Minuten)
  2. Überprüfung des Sozial- und Umweltverhaltens
  3. Überprüfung des Gehorsams
  4. Überprüfung der zu zeigenden Hilfeleistungen (Können diese nicht simuliert werden, muss der Mensch mit Beeinträchtigung ein Tagebuch über mindestens zwei Monate geführt haben, in dem das Anzeigeverhalten des Hundes, Häufigkeit, Dauer und Positiv- sowie Falsch-positive Anzeigen dokumentiert wurden)


Die Prüfung gilt als bestanden, wenn die Prüfung mit "Gut" oder "Ausreichend" bewertet wurden. Durch den Prüfer wird nach bestandener Prüfung ein Zertifikat ausgestellt. Dieses Zertifikat muss bei der zuständigen Länderstelle eingereicht werden, um einen Ausweis, sowie das Abzeichen zu erhalten.

Die zuständigen Länderstellen können hier eingesehen werden:

BMAS - Übersicht zu den zuständigen Länderstellen


Wiederholung der Prüfung

Wurde die Prüfung nicht bestanden, darf das Mensch-Hund-Team diese (unendlich oft) wiederholen. Wurden nur Teile nicht bestanden, wird nur der nicht bestandene Teil bei der nächsten Prüfung überprüft. Wird diese sodann bestanden, gilt die komplette Prüfung als bestanden.


Bewertung der Prüfung:

Die Prüfung kann mit Gut, Ausreichend und Mangelhaft bewertet werden.


Bewertung Gut Ausreichend Mangelhaft
1 Die Ausführung der Aufgabe erfolgt wie beschrieben und das gewünschte Verhalten wird gezeigt Die Ausführung der Aufgabe oder das gezeigte Verhalten enthalten Mängel, sind aber insgesamt noch akzeptabel. Es werden bis zu drei Versuche oder Signale benötigt, um die gestellte Aufgabe auszuführen oder das erwünschte Verhalten zu zeigen. Die Ausführung oder das Verhalten ist nicht mehr akzeptabel oder es werden mehr als drei Versuche benötigt
2 Der Hund ist kontrollierbar. Der Hund lässt sich vom unerwünschten Verhalten abhalten. Der Hund lässt sich nur schwer kontrollieren oder es ist ein permanentes Eingehen auf den Hund nötig
3 Das Ausdrucksverhalten des Hundes ist neutral oder freudig, umwelt- und sozialsicher. Der Hund befindet sich in niedriger Erregungslage Das Ausdrucksverhalten des Hundes ist leicht meidend, leicht ängstlich, leicht imponierend oder er befindet sich in mittlerer Erregungslage Der Hund befindet sich in hoher Erregungslage, ist offensiv aggressiv, umweltunsicher oder sozial unsicher, so dass der Hund zum Beiispiel den Halter oder Dritte gefährdet etwa durch starkes Meide- oder Fluchtverhalten, durch gefährliches Anspringen, anhaltendes, belästigendes Bellen oder Jaulen
4 Der Mensch arbeitet eng mit dem Hund zusammen und gibt ihm, falls erforderlich, zeitgerecht entsprechende Hilfestellungen. Der Hund orientiert sich am Mensch. Der Mensch kann den Hund meist motivieren, gibt aber teilweise falsche, vertauschte oder widersprüchliche Signale, korrigiert sich aber selbstständig. Der Mensch achtet nicht auf die Bedürfnisse des Hundes, gibt häufig falsche, vertauschte oder widersprüchliche Signale oder reagiert unangemessen gegenüber dem Hund (aggressiv, übergriffig, distanzlos, lobt nicht, unterbricht unangemessenes Verhalten nicht) oder gibt Signale und Verhaltenskonsequenzen nicht zeitgerecht.
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