Welche Voraussetzungen muss der Hund erfüllen, um als Assistenzhund in Frage zu kommen?


  1. gesundheitliche Eignung des Hundes muss innerhalb der letzten drei Monaten festgestellt worden sein (bei Welpen empfehlen wir untersuchte und ausgewertete Elterntiere) 
  2. geeignete Persönlichkeitsmerkmale des Hundes, die sich je nach Assistenzhundeart und benötigte Hilfeleistungen unterscheiden können
  3. der Hund keiner Rasse angehört, bei denen eine gesteigerte Aggressivität angenommen wird
  4. der Hund keine Qualzuchtmerkmale nach § 10 Tierschutzhundeverordnung aufweist
  5. der Hund kein Training  zum Schutz-, Wach- oder Herdenschutzhund absolviert hat
  6. im Falle einer Hündin, diese nicht zur Zucht eingesetzt wird
  7. der Hund bei Beginn der speziellen Ausbildung zum Assistenzhund mindestens 15 Monate alt ist (es sei denn es handelt sich um Warn- und Anzeige-Assistenzhunde)
  8. der Hund keine unkontrollierte Jagdneigung zeigt


Wünschenswerte Eigenschaften wären zudem:

  • Der Hund arbeitet gerne mit dem Menschen zusammen
  • er kommuniziert sozialkompetent mit Menschen, Artgenossen und Tieren
  • er weist eine hohe Stress- und Frustrationstoleranz auf
  • er zeigt sich nicht unangemessen erregt, schreckhaft, aggressiv oder ängstlich auf akustische, visuelle oder andere Umweltreize


Eine Beurteilung durch uns ist jederzeit möglich und vor Beginn der speziellen Ausbildung auch erforderlich.



Qualzuchtmerkmale im Sinn des § 10 der Tierschutz-Hundeverordnung sind:

Es ist verboten Hunde zu prüfen, bei denen:

  • Körperteile tierschutzwidrig vollständig oder teilweise amputiert wurden
  • deren Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch feheln oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten
  • mit Leiden verbundene Verhaltensstörungen
  • jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt
  • die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt.




Befundungsbogen der gesundheitlichen Eignung für den Tierarzt
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