Was ist ein Therapiehund?


Für Therapiehunde oder auch Therapiebegleithunde genannt, gibt es in Deutschland noch keine gesetzliche Regelungen, es gibt lediglich in einigen Bereichen Richtlinien, die aber eher eine Empfehlung darstellen.


Um einen hohen Standard zu gewährleisten, richten wir uns deshalb nach den Vorgaben des Messerli Instituts in Österreich, die richtungsweisend auf diesem Gebiet sind. In Österreich sind die Therapiebegleithunde, genau wie Assistenzhunde, bereits seit 2015 fest im Gesetz verankert. Dort gibt es klare gesetzliche Regelungen, Voraussetzungen für Mensch und Hund und eine umfassende Prüfung, sowie Nachprüfungen. 


Die gesetzliche Definition lautet hier:

"Der Therapiehund ist ein mit seinem Halter und seiner Halterin für die therapeutische Arbeit ausgebildeter und geprüfter Hund, der durch gezielten Einsatz positive Auswirkungen auf das Erleben und Verhalten von Menschen mit Behinderung erzielen soll. Der Hund hilft durch seine Anwesenheit und ist Teil des therapeutischen Konzepts.

Voraussetzung für die Bezeichnung als Therapiebegleithund ist eine Ausbildung und die positive Beurteilung durch ein Gutachten von Sachverständigen. Bei dieser Beurteilung ist vor allem auf Gesundheit, Sozial- und Umweltverhalten, Unterordnung, Kontrollierbarkeit und auf das funktionierende Zusammenspiel mit Menschen mit Behinderung sowie mit dem eigenen Halter oder der eigenen Halterin Bedacht zu nehmen. 

Die Halter von Therapiebegleithunden haben dafür Sorge zu tragen, den Hund artgerecht zu versorgen, die Fertigkeiten mit ihrem Hund zu trainieren, Vorsorge für Pausen und Freizeit des Hundes zu treffen, alles für die Gesunderhaltung des Hundes beizutragen, eine regelmäßige gesundheitliche Kontrolle des Hundes durchzuführen und die Unterordnung als Basisanforderung regelmäßig zu üben."


Es werden zusätzlich folgende Kriterien festgelegt:

  • Es dürfen nur gesunde, wesensfeste und gut trainierte Therapiebegleithunde in den Einsatz
  • Die Hunde müssen eine umfassende tierärztliche Untersuchung vorweisen können (Klinische-, orthopädische- und neurologische Untersuchung)
  • Die Hunde müssen einen sehr guten Gehorsam zeigen und zu jeder Zeit abrufbar sein
  • Zwischen Mensch und Hund muss ein stabiles, vertrauensvolles Verhältnis bestehen
  • Der Halter muss auf die Bedürfnisse des Hundes eingehen, das Ausdrucksverhalten und die Körpersprache des Hundes beachten und Stresssignale erkennen können und entsprechend handeln


Deshalb legen wir viel Wert auf eine umfassende theoretische und praktische Ausbildung des jeweiligen Mensch-Hund-Teams.


Die theoretischen Inhalte umfassen:

  • Eignung des Hundes als Therapiehund
  • Die Haltung und die Pflege des Hundes
  • Die Ernährung
  • Körpersprache und Ausdrucksverhalten des Hundes
  • Entwicklung des Hundes
  • Prägung, Gewöhnung und Habituation
  • Unterschiedliche Lerntheorien
  • Welche Lernstrategie ist für meinen Hund die Beste?
  • Es klappt einfach nicht - Was könnte schief gelaufen sein?
  • Stress, Unsicherheit, Angst und Aggression
  • Eskalationsskala
  • Kommunikation Mensch- Hund
  • Gesetzliche Grundlagen Tierschutzgesetz, Tierschutz-Hundeverordnung
  • Gesundheit des Hundes
  • Medical Training
  • Hygieneplan
  • Hundebestandsbuch
  • Verträge, Datenschutz, weitere Formulare
  • Dokumentation des Einsatzes
  • Interventionen planen
  • Trainingsideen


Praktische Ausbildung:

  • Wie wende ich die Lerntheorien richtig an
  • Marker konditionieren
  • Erste Schritte beim Aufbau von Signalen
  • Interventionen planen und durchführen
  • die Arbeit mit verschiedenen Altersgruppen
  • Trainingsideen umsetzen


Die theoretische Ausbildung umfasst 2 x 8 Stunden

Die praktische Ausbildung umfasst 6 x 8 Stunden


Die Unterlagen der theoretischen Ausbildung werden als PDF Folien online zur Verfügung gestellt.


Der Hund kann frühestens mit 15 Monaten zur Ausbildung zugelassen werden, eine Prüfung ist ab 21 Monaten möglich.


Voraussetzungen:

  • Der Hund wurde tierärztlich untersucht
  • Positive Beurteilung durch uns (Eignungstest)
  • guter Grundgehorsam des Hundes


Ablauf der Prüfung

  • Überprüfung der theoretischen Sachkunde (schriftlich)
  • Überprüfung des Sozial- und Umweltverhaltens, sowie des Gehorsams
  • Planung einer Beispielintervention


Beurteilung:

  • Die Teilbereiche werden mit Gut, Ausreichend oder Mangelhaft bewertet
  • Die Prüfung ist bestanden, wenn alle Teile der Prüfung absolviert wurden. Es darf maximal eine Übung als mangelhaft bewertet werden.


Nicht-bestehen der Prüfung:

  • Die Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn zwei Übungen mit Mangelhaft bewertet wurden
  • Wurde die Prüfung nicht bestanden, darf sie bis zu zwei mal wiederholt werden


Nachschulung:

  • Wurde die Prüfung zwei mal nicht bestanden, muss eine Nachschulung von mindestens 8 Stunden erfolgen, bevor eine erneute Prüfung stattfinden kann.


Kosten der Ausbildung: 1280 € plus Prüfungsgebühr



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