Was ist ein Therapiehund?
Für Therapiehunde oder auch Therapiebegleithunde genannt, gibt es in Deutschland noch keine gesetzliche Regelungen, es gibt lediglich in einigen Bereichen Richtlinien, die aber eher eine Empfehlung darstellen.
Um einen hohen Standard zu gewährleisten, richten wir uns deshalb nach den Vorgaben des Messerli Instituts in Österreich, die richtungsweisend auf diesem Gebiet sind. In Österreich sind die Therapiebegleithunde, genau wie Assistenzhunde, bereits seit 2015 fest im Gesetz verankert. Dort gibt es klare gesetzliche Regelungen, Voraussetzungen für Mensch und Hund und eine umfassende Prüfung, sowie Nachprüfungen.
Die gesetzliche Definition lautet hier:
"Der Therapiehund ist ein mit seinem Halter und seiner Halterin für die therapeutische Arbeit ausgebildeter und geprüfter Hund, der durch gezielten Einsatz positive Auswirkungen auf das Erleben und Verhalten von Menschen mit Behinderung erzielen soll. Der Hund hilft durch seine Anwesenheit und ist Teil des therapeutischen Konzepts.
Voraussetzung für die Bezeichnung als Therapiebegleithund ist eine Ausbildung und die positive Beurteilung durch ein Gutachten von Sachverständigen. Bei dieser Beurteilung ist vor allem auf Gesundheit, Sozial- und Umweltverhalten, Unterordnung, Kontrollierbarkeit und auf das funktionierende Zusammenspiel mit Menschen mit Behinderung sowie mit dem eigenen Halter oder der eigenen Halterin Bedacht zu nehmen.
Die Halter von Therapiebegleithunden haben dafür Sorge zu tragen, den Hund artgerecht zu versorgen, die Fertigkeiten mit ihrem Hund zu trainieren, Vorsorge für Pausen und Freizeit des Hundes zu treffen, alles für die Gesunderhaltung des Hundes beizutragen, eine regelmäßige gesundheitliche Kontrolle des Hundes durchzuführen und die Unterordnung als Basisanforderung regelmäßig zu üben."
Es werden zusätzlich folgende Kriterien festgelegt:
Deshalb legen wir viel Wert auf eine umfassende theoretische und praktische Ausbildung des jeweiligen Mensch-Hund-Teams.
Die theoretischen Inhalte umfassen:
Praktische Ausbildung:
Die theoretische Ausbildung umfasst 2 x 8 Stunden
Die praktische Ausbildung umfasst 6 x 8 Stunden
Die Unterlagen der theoretischen Ausbildung werden als PDF Folien online zur Verfügung gestellt.
Der Hund kann frühestens mit 15 Monaten zur Ausbildung zugelassen werden, eine Prüfung ist ab 21 Monaten möglich.
Voraussetzungen:
Ablauf der Prüfung
Beurteilung:
Nicht-bestehen der Prüfung:
Nachschulung:
Kosten der Ausbildung: 1280 € plus Prüfungsgebühr