Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um einen Assistenzhund erhalten zu können?


Mit in Kraft treten der Assistenzhundeverordnung wurden klare Aussagen darüber getroffen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um einen Assistenzhund auszubilden oder ausbilden zu lassen.


Diese Voraussetzungen sind unter § 10 Konkret-individuelle Eignung gelistet.

Diese umfassen:

  1. Der Mensch erfüllt die Voraussetzungen des § 3 BGG (Menschen mit Behinderungen im Sinne dieses Gesetzes sind Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können. Als langfristig gilt ein Zeitraum, der mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate andauert.)
  2. Der Hund kann als ausgebildeter Assistenzhund dem Menschen die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen, erleichtern oder behinderungsbedingte Nachteile ausgleichen


Nachgewiesen werden kann dies entweder durch:

  1. den Schwerbehindertenausweis plus Feststellungsbescheid eines Grades der Behinderung oder
  2. Einen Grad der Behinderung (Feststellungsbescheid) oder
  3. einer Bescheinigung eines Sozialleistungsträgers oder
  4. durch eine fachärztliche Bescheinigung.


Zudem muss der Mensch in der Lage sein, den Hund außerhalb seiner Hilfeleistungsaufgaben mental und körperlich angemessen zu beschäftigen, sowie artgemäß zu versorgen und zu halten.


Werden die Voraussetzungen erfüllt, kann die Ausbildungsstätte eine Zusage zur Ausbildung erteilen.


Bitte beachten Sie, dass im Moment noch keine gesetzliche Regelung zur Finanzierung des Assistenzhundes besteht! Deshalb müssen die Kosten von Ihnen selbst getragen werden.


Möglichkeiten der Finanzierung:

  • Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse und fragen Sie nach der Möglichkeit der (Teil-) Kostenübernahme.
  • Staatliche Förderung durch das Sozialamt zur finanziellen Unterstützung, wenn der Mensch nur so seiner Arbeit weiter nachgehen kann
  • Bei Erfüllung der Voraussetzungen: Opferentschädigungsgesetz (OEG)
  • Nutzung des "persönlichen Budget"
  • Spendenaufrufe
  • Stiftungen


Sollten Sie einen Antrag auf Kostenübernahme stellen wollen, müssen Sie unbedingt die Wirtschaftlichkeit und die Verhältnismäßigkeit im Blick behalten. Zudem benötigen Sie einen Kostenvoranschlag der Ausbildungsstätte und eine fachärztliche Bescheinigung um den Kostenträger davon zu überzeugen, einen Assistenzhund zu finanzieren.


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