Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um einen Assistenzhund erhalten zu können?
Mit in Kraft treten der Assistenzhundeverordnung wurden klare Aussagen darüber getroffen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um einen Assistenzhund auszubilden oder ausbilden zu lassen.
Diese Voraussetzungen sind unter § 10 Konkret-individuelle Eignung gelistet.
Diese umfassen:
Nachgewiesen werden kann dies entweder durch:
Zudem muss der Mensch in der Lage sein, den Hund außerhalb seiner Hilfeleistungsaufgaben mental und körperlich angemessen zu beschäftigen, sowie artgemäß zu versorgen und zu halten.
Werden die Voraussetzungen erfüllt, kann die Ausbildungsstätte eine Zusage zur Ausbildung erteilen.
Bitte beachten Sie, dass im Moment noch keine gesetzliche Regelung zur Finanzierung des Assistenzhundes besteht! Deshalb müssen die Kosten von Ihnen selbst getragen werden.
Möglichkeiten der Finanzierung:
Sollten Sie einen Antrag auf Kostenübernahme stellen wollen, müssen Sie unbedingt die Wirtschaftlichkeit und die Verhältnismäßigkeit im Blick behalten. Zudem benötigen Sie einen Kostenvoranschlag der Ausbildungsstätte und eine fachärztliche Bescheinigung um den Kostenträger davon zu überzeugen, einen Assistenzhund zu finanzieren.