Assistenzhunde

Ein Assistenzhund ist laut BGG § 12 e ein Hund, der unter Beachtung des Tierschutzes und des individuellen Bedarfs eines Menschen mit Behinderungen speziell ausgebildeter Hund, der aufgrund seiner Fähigkeiten und erlernten Assistenzleistungen dazu bestimmt ist, diesem Menschen die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, zu erleichtern oder behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen.


Aus diesem Gesetz gehen auch die Zutrittsrechte des Mensch-Hund-Teams hervor: So dürfen Träger öffentlicher Gewalt, sowie Eigentümer, Besitzer und Betreiber von beweglichen und unbeweglichen Anlagen und Einrichtungen den Zutritt zu ihren typischerweise für den allgemeinen Publikums- und Benutzungsverkehr zugänglichen Anlagen und Einrichtungen nicht wegen der Begleitung durch ihren Assistenzhund verweigern. Eine unberechtigte Verweigerung gilt als Benachteiligung im Sinne von § 7 Absatz 1 (BGG).


Doch ein Assistenzhund ist für seinen Menschen noch viel mehr: Nicht nur, dass er ihm die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen soll, so unterstützt er ihn durch individuelle Hilfeleistungen bei der Selbstständigkeit und der Unabhängigkeit.


Durch die besondere Ausbildung und die enge Zusammenarbeit mit dem Menschen, entsteht so oft eine sehr enge Bindung zwischen Mensch und Hund, die ein freudiges und harmonisches Zusammenleben ermöglichen.


Welche Hunde bilde ich zusammen mit Ihnen aus?

Ich biete nur inklusive Ausbildung oder die Teil-Fremd-Ausbildung durch mich, mit anschließender Selbstausbildung durch den Assistenzhundnehmenden, an.

Mir ist es wichtig, dass sich alle am Projekt "Assistenzhund" beteiligen.


Da nicht jeder Hund für die Ausbildung zum Assistenzhund geeignet ist, ist die richtige Auswahl des Hundes sehr wichtig.

Vorrangig empfehle ich, Welpen oder Junghunde vom Züchter zu adoptieren/kaufen. Das liegt nicht daran, dass ich Tierschutz-Hunden keine Chance geben möchte, doch der Aufwand bei Tierschutz-Hunden und der Ausbildung zum Assistenzhund ist oft um ein vielfaches höher. Zudem kennt man die Vorgeschichte des Hundes oft nicht, sodass es beinahe unmöglich wird, alle Eventualitäten zu überprüfen. Stellt man dann nach der Eingewöhnungsphase, die bis zu einem halben Jahr dauern kann, fest, dass es Prägefehler gab oder Verhaltensauffälligkeiten auftreten, die nicht korrigierbar sind, ist eine Ausbildung eventuell nicht mehr möglich und der Hund kann kein Assistenzhund im rechtlichen Sinne werden. Bei einem Welpen oder Junghund vom "guten" Züchter ist die Chance wesentlich geringer, dass Prägefehler oder Verhaltensauffälligkeiten bestehen oder auftreten.


Auch wenn ich den Hund teilweise fremd ausbilde, wähle ich den Hund sehr sorgfältig aus. Er lebt in den ersten Monaten bei mir zuhause, voll in die Familie integriert. Während dieser Zeit schule ich das Sozial- und Umweltverhalten, sowie den Gehorsam. Mit 12 Monaten wird der Hund vollständig untersucht und die Eignung als Assistenzhund festgestellt. Nun beginnt die Zeit, in der der Hund mit seinem zukünftigen Halter zusammengeschult wird, um mit 15 Monaten die spezielle Ausbildung zusammen mit dem Menschen zu erhalten. Sollte sich herausstellen, dass der Hund nicht geeignet ist, suche ich eine passende Familie und er darf einfach "nur" Hund sein.



Gerne suche ich mit Ihnen zusammen den passenden Hund. 


Auch ist es möglich einen evtl. vorhandenen Hund auszubilden, allerdings NUR wenn er die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt und Spaß an der Arbeit mit dem Menschen hat! Dies können wir in einem Einzeltermin klären.



Welche Hunde bilde ich mit Ihnen zusammen aus?

Assistenzhunde für:

  • Menschen mit motorischen Beeinträchtigungen (Mobilitätsassistenzhund)
  • Menschen mit akustischer Wahrnehmungsbeeinträchtigung (Signalassistenzhund)
  • Menschen mit stoffwechselbedingten Beeinträchtigungen, anaphylaktischer Allergie, olfaktorische Wahrnehmungsbeeinträchtigung oder mit neurologisch-, stoffwechsel- oder systematisch bedingten Anfallserkrankungen (Warn- und Anzeige-Assistenzhund)
  • Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen (PSB Assistenzhund)
  • Menschen mit Blindheit oder einer Beeinträchtigung des Sehvermögens (Blindenführhund)

Alle Hunde können auch bei mir in Teil-Fremd-Ausbildung ausgebildet werden.

Ein neuer Lebensabschnitt!

Sie haben sich für einen Assistenzhund entschieden? Oder Sie sind noch unschlüssig und möchten eine Beratung?

Sie sind gewillt, mit ihrem Hund 10 Jahre und mehr Seite an Seite zu arbeiten, zu lernen und zu kommunizieren?

Sie können die Zeit die ein Hund benötigt (Gassi gehen, Fellpflege, Training u. m.) aufbringen?

Alle Familienmitglieder sind mit der Anschaffung eines Hundes einverstanden?


Ich berate Sie hierzu gerne telefonisch oder per E-Mail!


Sie möchte telefonisch beraten werden?

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Die gesetzlichen Grundlagen können Sie hier nachlesen:

BMAS - Assistenzhundeverordnung

§ 12e BGG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)





Wir sind als Ausbildungsstätte für Assistenzhunde zertifiziert!

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