Prüfungen in der Übergangsfrist bis zum 01.07.2024
schramm_stefanie03 • Feb. 06, 2024

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Hallo zusammen, 


da es im Moment viele Unsicherheiten zur Prüfung für Assistenzhunde und Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften gibt, möchte ich euch hierüber informieren. 


Erst einmal die Kurzdaten: 

Die Assistenzhundeverordnung beruht auf dem Behindertengleichstellungsgesetz, genauer den Paragraphen 12e – 12j. Das Behindertengleichstellungsgesetz ist im Teilhabestärkungsgesetz verankert (Artikel 9). Zuletzt wurde dieses Gesetz am 02.06.2021 geändert. 


Die Assistenzhundeverordnung wurde erst am 19.12.2022 verkündet und ist erst am 01.03.2023 in Kraft getreten. Somit gelten vor dem 01.03.2023 zwar die Paragraphen des Behindertengleichstellungsgesetzes, aber nicht die Assistenzhundeverordnung! 


Das heißt für alle Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften die vor dem 01.03.2023 ihre Ausbildung mit ihrem Hund begonnen haben oder eine Prüfung abgelegt haben, gilt nur die Anerkennung von Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften, das heißt: 

§ 21 Assistenzhundeverordnung: 

Die Anerkennung eines Assistenzhundes …. Erfolgt auf Antrag des Menschen mit Behinderungen bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde, wenn die folgenden Nachweise, Informationen und Unterlagen vorliegen: 

1.        Eine Prüfbescheinigung, ein Prüfungszeugnis oder ein sonstiger vergleichbarer Nachweis einer qualifizierten Prüfung 

2.        Ein Nachweis über das Datum der Prüfung

3.        Der Nachweis der konkret-individuellen Eignung (Schwerbehindertenausweis plus Feststellungsbescheid oder einen Grad der Behinderung oder Bescheid eines Sozialleistungsträgers oder fachärztliche Bescheinigung)

4.        Die für die Erstellung des Ausweises nach Anlage 9 erforderlichen Informationen und Lichtbilder und 

5.        Ein Nachweis über den Abschluss der Ausbildung nach Anlage 4 (Ausbildungsinhalt) und Anlage 6 (Prüfung), wenn die Ausbildung nach dem 01.03.2023 begonnen hat 

Die Prüfung muss von einem qualifizierten Prüfer abgenommen worden sein. Diese Prüfer findet man auf der Seite des Bundesministeriums: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Teilhabe/assistenzhunde-uebersicht-prueferinnen.pdf?__blob=publicationFile&v=3


Für Teams die zwischen dem 01.03.2023 und dem 01.07.2023 ihre Ausbildung begonnen haben gilt: 

Alles vorher genannte und

§ 12e Absatz 3 

Ein Assistenzhund ist ein unter Beachtung des Tierschutzes und des individuellen Bedarfs eines Menschen mit Behinderungen speziell ausgebildeter Hund, der aufgrund seiner Fähigkeiten und erlernten Assistenzleistungen dazu bestimmt ist, diesem Menschen die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, zu erleichtern oder behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen. Dies ist der Fall, wenn der Assistenzhund 

1.        Zusammen mit einem Menschen mit Behinderungen als Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft im Sinne de § 12 g (akkreditierte Prüfstelle) zertifiziert ist ODER 

2.        …. 

3.        …. 

4.        Zusammen mit einem Menschen mit Behinderungen als Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft vor dem 01.07.2023

a.)     In einer den Anforderungen des § 12 f entsprechenden Weise ausgebildet und entsprechend Ausbildung befunden hat und innerhalb von zwölf Monaten nach dem 01.07.2023 diese Ausbildung beendet und mit einer § 12 g Satz 2 entsprechenden Prüfung abgelegt hat. 

Da es zum jetzigen Zeitpunkt noch keine akkreditierten Prüfstellen gibt, greifen die qualifizierten Prüfungen bis zum 30.06.2024. Dies ist ebenfalls auf der Seite des Bundesministeriums einsehbar. 

Da es bis zum 17.01.2024 auch noch keine zertifizierten Ausbildungsstätten gab, gilt nur dass die Ausbildung die Schulung des Sozial- und Umweltverhaltens sowie des Gehorsams des Hundes und grundlegende spezifische Hilfeleistungen des Hundes enthalten haben muss. 


(Bilder einfügen) 


Für Teams die nach dem 01.07.2023 ihre Ausbildung begonnen haben, gilt vollumfänglich die AHundV! 


Ich hoffe ich konnte etwas Klarheit bringen. Bei Fragen darf man sich gerne jederzeit an mich wenden. 





von schramm_stefanie03 25 März, 2024
Übergangsfristen für die Ausbildung und Prüfung von Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften
von schramm_stefanie03 17 Jan., 2024
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