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Neugieriger Hund

Sind wir als Ausbildungsstätte nach der AHundV § 29 zugelassen?

Aktueller Stand zur Zulassung als Ausbildungsstätte für Assistenzhunde

Wir werden uns erneut als Ausbildungsstätte für Assistenzhunde zulassen, sobald dies wieder möglich ist.

Derzeit ist eine (Neu-)Zulassung von Ausbildungsstätten nach der Assistenzhundeverordnung (AHundV) nicht möglich – auch dann nicht, wenn eine Ausbildungsstätte bereits zuvor zugelassen war. Grund hierfür ist das derzeitige Fehlen einer fachlich zuständigen und akkreditierten Stelle, die für die Zulassung von Ausbildungsstätten verantwortlich ist.

Die Assistenzhundeverordnung sieht vor, dass diese fachliche Stelle durch die DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle)akkreditiert sein muss. Aufgrund zahlreicher bürokratischer Hürden konnte bislang jedoch keine weitere fachliche Stelle akkreditiert werden. Ohne diese Akkreditierung ist eine Zulassung als Ausbildungsstätte rechtlich nicht möglich.

Unabhängig davon erfüllen wir weiterhin alle fachlichen, personellen und strukturellen Voraussetzungen, die in der Assistenzhundeverordnung festgelegt sind.

Sobald eine erneute Zulassung rechtlich möglich ist, werden wir diese umgehend beantragen.

Bei Rückfragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Darüber hinaus können Sie sich auch direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wenden, das derzeit an Lösungen für diese insgesamt nicht zufriedenstellende Situation arbeitet.

Da wir uns als Ausbildungsstätte (erneut) zertifizieren lassen werden, können Sie sich unbesorgt an uns wenden und die Ausbildung beginnen!

Unter BMAS - Übersicht zu Prüfern und Prüferinnen für Assistenzhunde  finden Sie eine Liste, in der Prüfer und Prüferinnen angegeben werden. Bitte beachten Sie, dass diese Prüfer und Prüferinnen NICHT akkreditiert sind. Sie sind lediglich in der Übergangsfrist anerkannt und erfüllen die Anforderungen einer qualifizierten Prüfung, die Voraussetzung für die Anerkennung des Assistenzhundes über die Länderstellen, ist. Eine Garantie, dass diese Prüfer sich nach der AHundV als Ausbildungsstätte lassen, ist es nicht! 

Kontaktieren Sie uns!

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